Was passiert eigentlich mit unserem Verein, wenn wir keinen handlungsfähigen Vorstand bilden können?

Wir klären auf, denn es ist mal wieder fünf vor zwölf.

Auf der Mitgliederversammlung 2023 wurde ein neuer Vorstandsvorsitzender gewählt. Christian Friederich war bereit dieses Amt fortan zu übernehmen. Für die weiteren Ämter wurde nachdrücklich geworben. Auch für die Ämter der Schriftführerin und des Schatzmeisters haben sich Freiwillige gefunden. Vielen Dank für Eure Bereitschaft und das bisher gezeigte Engagement.

Der Vorstand besteht gemäß Satzung allerdings aus

-    dem Vorsitzenden (Christian Friederich)
-    dem stellvertretenden Vorsitzenden (zu besetzen)
-    dem Schriftführer (Birgit Niemann, Diana Zahl-Meinke)
-    dem Schatzmeister (Christian Heidt)

Erweiterter Vorstand

- Bereichsleitende für die Bereiche 1, 2, 3/4 (zu besetzen)

Wie Ihr seht, benötigen wir dringend jemanden, der bereit ist, die Position des stellvertretenden Vorsitzenden/der stellvertretenden Vorsitzenden zu übernehmen. Ohne dies sind wir als Vorstand nicht handlungsfähig. Was dies für uns als Verein bedeutet, lest Ihr hier.

Die Gewährleistung des Fortbestandes und der Entwicklung des KGV ist eine Seite der Verantwortung aller (!) Mitglieder. Die andere: Der KGV ist ohne Vorstand handlungsunfähig, folglich tragen alle Mitglieder des KGV die Verantwortung, dass ihr KGV weiterhin durch einen Vorstand geführt und vertreten wird.
Bis auf Ausnahmefälle ist der KGV Pächter fremden Grund und Bodens. Einerseits nutzt der KGV selbst Flächen der Pachtsache zu Gemeinschaftszwecken, anderseits verpachtet er Teilflächen zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung an seine Mitglieder. Ohne KGV und ohne seine Organe, dies sei in aller Deutlichkeit gesagt, gibt es keinen gesicherten Fortbestand der Kleingartenanlage (KGA) und keine durch das BKleingG geschützten und geförderten Pachtverhältnisse über Kleingärten mit einer sozial orientierten Pacht. Als Betreiber einer KGA befindet sich der KGV zugleich in vielerlei Rechtsbeziehungen mit Dritten, z.B. mit den Lieferanten von Wasser und Strom zur Versorgung der Kleingartenanlage.
Um die geschilderte Rechtsstellung und die damit verbundenen vielseitigen Rechtsbeziehungen ausüben zu können, muss (!) der KGV einen Vorstand haben (§ 26 Abs. 1  BGB). Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter des KGV, ihm obliegt die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des KGV. In die Kompetenz des Vorstandes fällt zugleich die Geschäftsführung lt. § 27 Abs. 3 BGB. Das heißt, die Erfüllung all jener Pflichten, die sich für ihn aus Gesetz, Vereinssatzung, Beschlüssen der Mitgliederversammlung, seiner Mitgliedschaft im SLK usw. ergeben. Das betrifft z.B. den Abschluss und die Kündigung von Verträgen, die gerichtliche Durchsetzung von Verbindlichkeiten der Vereinsmitglieder und Pächter.
Der Vorstand wird wegen seiner rechtlichen Stellung nicht zu Unrecht als Lebensnerv des KGV oder als dessen Existenzgrundlage bezeichnet. Dieser vom Gesetzgeber geforderte Vorstand ist nicht zu verwechseln mit dem in den KGV vielfach anzutreffenden „Erweiterten Vorstand“, der vom Gesetzgeber nicht gefordert ist. Er basiert auf Regelungen in den Vereinssatzungen. Dessen Nicht- oder Unterbesetzung löst für den KGV keine negativen Rechtsfolgen aus. Anders verhält es sich mit dem Vorstand, wie dargelegt, der als gesetzlicher Vertreter des KGV auftritt.

 Kommt es im Zusammenhang, wie hier gefragt, mit dem Ablauf der Amtsperiode zu dem Umstand, dass die in der Vereinssatzung bestimmten Vorstandsämter für einen Vorstand i.S. § 26 Abs. 1 BGB wegen mangelnder Bereitschaft der Vereinsmitglieder in der Wahlversammlung nicht besetzt werden können und die Amtszeit des amtierenden Vorstandes nach den Satzungsregelungen endet (oder bereits beendet ist), hat der KGV keinen gesetzlichen Vertreter und ist nicht handlungsfähig! Das bezieht sich auch auf das Betreiben der KGA und die Kleingartenpachtverhältnisse. 
Würde nach realistischer Einschätzung der aktuellen Sachlage die sofortige Einberufung einer weiteren (außerordentlichen) Mitgliederversammlung erwartungsgemäß zu keinem anderem Ergebnis hinsichtlich der Besetzung der Vorstandsämter führen, stellt sich mit aller Konsequenz die Frage nach der Selbstauflösung des KGV nach § 41 BGB oder der unverzüglichen (!) Beantragung der Notbestellung eines Vorstandes beim Amtsgericht (Vereinsregister). 
 Nach dem Willen des Gesetzgebers muss für einen derartigen Antrag ein dringender Fall vorliegen (§ 29 BGB).  Er liegt dann vor, wenn nach gründlicher Prüfung der Inhalte der Vereinssatzung eindeutig ist, dass der Verein keinen gesetzlichen Vertreter mehr hat und demzufolge nach außen nicht mehr vertreten ist bzw. vertreten werden kann. Hierbei sollte nicht übersehen werden, dass die Tätigkeit des Notvorstandes nur vorübergehenden Charakter trägt und die Kosten für sein Tätigwerden und für andere notwendige rechtlichen Aktivitäten die letztlich zur Auflösung/Liquidation des KGV führen, von den Mitgliedern des KGV selbst zu tragen sind. 
Kommt es auch in der Amtszeit des Notvorstandes zu keiner Neuwahl eines Vorstandes, dann  werden die Maßnahmen zur Auflösung/Liquidation des Vereins und die Abwicklung seines Vermögens eingeleitet. Werden durch den SLK und seine Mitgliedervereine keine Lösungen zum Fortbestand der KGA und zur Weiterführung der Kleingartenpachtverhältnisse gefunden, muss der Pächter damit rechen, dass er aufgefordert wird, die Pachtsache entschädigungslos (!) und auf eigene Kosten (!) von seinem Eigentum an Baulichkeiten, Anlagen, Anpflanzungen, Inventar u.ä zu befreien und den Grund und Boden in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.

Quelle: https://www.stadtverband-leipzig.de/was-geschieht-mit-einem-kleingaertnerverein-ohne-vorstand/


Ihr seht also, es ist mal wieder für uns als Verein fünf vor zwölf. Sofern sich bis zum 31. August 2024 niemand findet, die Lücke im Vorstand zu schließen, werden wir eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Sollte sich auch hier niemand finden, werden wir die Notbestellung eines Vorstandes beim Gericht bestellen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten aller Vereinsmitglieder. Wie zu lesen war, wäre auch nur das eine Zwischenlösung, die über Kurz oder Lang zur Auflösung des Vereins führen wird, mit allen Pflichten, die daraus entstehen.

Beitragsarchiv

Sammelbestellung einer Fäkaliengrube

Im Rahmen einer Sammelbestellung bestand für die Gartenfreunde und Gartenfreundinnen unseres Vereins die Möglichkeit, eine neue Abwassergrube zu erwerben. Dabei handelte es sich um einen Fäkalienbehälter mit DIBT Zulassung. Hier findet Ihr Informationen zum Bestell- und Lieferfortschritt.

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Ankündigung Arbeitseinsatz am 7. September 2024

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

am 7. September 2024 steht der nächste Arbeitseinsatz an. Hier findet Ihr alle nötigen Informationen, die Ihr benötigt.

Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen.

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Es ist fünf vor zwölf

Was passiert eigentlich mit unserem Verein, wenn wir keinen handlungsfähigen Vorstand bilden können?

Wir klären auf, denn es ist mal wieder fünf vor zwölf.

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Ordentliche Mitgliederversammlung & Vereinsfest 2024

Liebe Gartenfreundin, lieber Gartenfreund,

am 17. August 2024 laden wir euch ab 10 Uhr zur ordentlichen Mitgliederversammlung und zum anschließenden Vereinsfest ein.

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Dichtigkeitsprüfung fällig

Gemäß der bei der SAE hinterlegten Daten werden mit Ablauf des Jahres 2024 in unserer Anlage 70 Fäkalienbehälter zur Dichtheitsprüfung fällig.

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Informationen zum nächsten Arbeitseinsatz

Am Samstag, den 13. April 2024 findet der nächste große Arbeitseinsatz in unserer idyllischen Kleingartenanlage statt.

Hier findet Ihr Informationen zu den Zeiten und anstehenden Arbeiten.

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Frühjahrsputz

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

am 15. März 2024 rufen wir ab 14:30 Uhr zu einem außerplanmäßigen Arbeitseinsatz auf - einem gemeinsamem Frühjahresputz mit der Stadt Schwerin.

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Arbeitseinsatz am 24. Februar 2024

Am 24. Februar 2024 findet in der Zeit von 10 bis 13 Uhr der erste Arbeitseinsatz im Jahr 2024 in unserer schönen Kleingartenanlage statt.

Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen. Weitere Informationen findet Ihr hier.

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Verkauf von Weihnachtsbäumen

Unser benachbarter Gartenverein Erholung e.V. bietet auch dieses Jahr einen eigenen Weihnachtsbaumverkauf an. Angeboten werden Nordmanntannen in verschiedenen Größen bis 2,50 Meter.

Jeder Baum kostet 25 Euro, egal welche Größe. Nutzt die Gelegenheit und nehmt an dieser tollen Aktion teil.

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Erntedankfest 2023

Der Termin für das Erntedankfest 2023 wurde auf den 30. September 2023 verschoben. Begin ist 11 Uhr.

Hier findet Ihr weitere Informationen hierzu. Wir freuen uns auf einen schönen Ausklang der Saison.

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Dichtigkeitsprüfung 2023

In diesem Jahr bietet der Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin e.V. noch einen Termin zur turnusmäßigen Dichtigkeitsprüfung an. Diesen findet Ihr hier.

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Informationen zur Abschlussrechnung 2023

Die Erstellung der Abschlussrechnungen für das Gartenjahr 2023 steht bevor. Hier bedarf es die Zuarbeit aller Pächterinnen und Pächter.

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Arbeitseinsatz am 2. September 2023

Am 2. September 2023 findet in der Zeit von 10 bis 12 Uhr der vorletzte Arbeitseinsatz im Jahr 2023 in unserer schönen Kleingartenanlage statt.

Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen. Weitere Informationen findet Ihr hier.

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50. Jubiläum der Kleingartenanlage Wiesengrund e.V.

Am 12. August 2023 feiern wir das 50. Jubiläum der Kleingartenanlage Wiesengrund e.V. und laden dazu herzlich alle Mitglieder, sowie deren Freunde und Familie ein.

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Arbeitseinsatz am 6. Mai 2023

Am 6. Mai 2023 findet in den Zeitfenstern von 10 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr der nächste reguläre Arbeitseinsatz statt. Treffpunkt ist wie gewohnt unser Vereinshaus. Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen. Weitere Informationen findet Ihr hier.                                    

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Arbeitseinsatz am 1. April 2023

Am 1. April 2023 fand der erste große Arbeitseinsatz des Jahres 2023 statt. Ein großer Dank geht an die zahlreichen fleißigen HelferInnen, mit deren Hilfe wir die Gärten 102 und 106 fast vollständig beräumen konnten. Eine riesige Leistung.

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Frohes Fest & einen guten Rutsch in 2023

Wir wünschen allen Gartenfreundinnen und Gartenfreunden sowie deren Lieben schöne Festtage und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2023.

Termine 2023

Lieben Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, ab sofort findet Ihr hier die Termine für das Jahr 2023. Natürlich findet Ihr diese wie gewohnt auch in den Schaukästen.

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Wasser adé

Am 22. Oktober 2022 wird um 9:30 Uhr im Großteil der Kleingartenanlage das Wasser abgestellt. Für den Bereich der Koppel ist noch kein Termin bekannt, da diese an der Wasserversorgung des Erholung e.V. hängt.

Nächster Arbeitseinsatz

Liebe Gartenfreundinnen,
liebe Gartenfreunde,

der nächste Arbeitseinsatz findet am 13. August 2022 statt.

Wir treffen uns um 9 Uhr vor dem Vereinshaus.

Was ist geplant?

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Ordentliche Mitgliederversammlung 2022

Am 27. August 2022 findet die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung statt, welche wir einem Frühshoppen verbinden werden.

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Flächernerfassung über das ZGM

Über das Zentrale Gebäudemanagement der Landeshauptstadt Schwerin (ZGM) wurden wir aufgefordert, die bebauten Flächen in unserer Anlage mit aktuellem Stand zu benennen. Hier findet Ihr weitere Informationen zu den benötigten Angaben.

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Aktuelles zum W-LAN

Auf der Mitgliederversammlung des letzten Jahres wurde die Errichtung eines Internetzuganges für die Gartananlage beschlossen. Der Vorstand hat sich dem Thema angenommen, Kooperationspartner wurden gefunden und die technischen Möglichkeiten geprüft.

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Dichtigkeitsprüfung & Fäkalienabfuhr

Auch in diesem Jahr bietet der Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin e.V. Termine zur turnusmäßigen Dichtigkeitsprüfung an. Diese, sowie die Termine für die Entleerung der Sammelgruben, findet Ihr hier.

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Arbeitseinsatz

Update (11. Juni 2022): Der Einsatz ist beendet. Alles Gehölz wurde gehäckselt. Es darf kein weiteres Schnittgut abgelegt werden. Vielen Dank auch hier an die HelferRinnen. 

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Einzugsermäch- tigung

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, bitte denkt daran, bis spätestens zur Zählerablesung Eure Bankverbindung für die Einzugsermächtigung der Jahresabrechnung vorzulegen. Das entsprechende Formular war der letzten Abrechnung beigefügt.

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Funkt es?

Auf der Mitgliederversammlung des letzten Jahres wurde die Errichtung eines Internetzuganges für die Gartananlage beschlossen.

Der Vorstand hat für das Thema entsprechende Kooperationspartner gefunden und die technischen Möglichkeiten geprüft.

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Holzhäcksler

Der Verein stellt an folgenden Terminen Holzhäcksler an zentraler Stelle für das Zerkleinern von Gehölzschnitt zur Verfügung.

 

Termine
Freitag, 20. Mai 2022, 8 – 17 Uhr
Samstag, 21. Mai 2022, 9 – 16 Uhr

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Rohrbruch im Bereich des Garten Nr. 120

Aufgrund eines Wasserrohrbruchs im Bereich des Garten 120, muss das Wasser leider bis zur Reparatur abgestellt bleiben.

Da es sich um die Hauptleitung handelt, sind zahlreiche Gärten betroffen.

Wir bitten um Mithilfe! Mögliche Helfer stimmen sich bitte direkt mit der Bereichsleitung ab.

Nächster Arbeitseinsatz

Am Samstag, den 21. Mai 2022, findet ab 9:00 Uhr der nächste Arbeitseinsatz statt. Wir treffen uns zum Arbeitsbeginn vor dem Vereinshaus.

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