Die Abwasserentsorgung in unserer Kleingartenanlage ist in nachfolgend aufgeführten Dokumenten geregelt.

Unsere Anlage liegt in der Trinkwasserschutzzone IIIb.

 

Bitte beachten Sie folgende Grundsätze:

  1. Für die Einhaltung der Vorgaben zur Abwasserentsorgung ist jeder Pächter selbst verantwortlich.
  2. Bau, Betrieb und ggf. erforderliche Instandsetzung der abflusslosen Gruben erfolgen in Eigenverantwortung der Gartenpächter und gemäß Vorgaben der SAE.
  3. Für die Entleerung stehen jährlich mehrere Sammeltermine bereit, zu welchen sich die Pächter bei der SAE rechtzeitig anmelden. Die Abrechnung erfolgt über das Rechnungswesen der SAE.

    Terminvereinbarung telefonisch: 0385 / 633-4447   per Email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  4. Die Dichtheitsprüfung wird als Sammeltermin über den Kreisverband angeboten. Über den Vorstand werden 2-3 Termine pro Jahr angeboten, zu welchen sich die Pächter anmelden können.

    Nicht für den Betrieb zugelassene Behälter können im Ermessen des Prüfers von der Dichtheitsprüfung (kostenpflichtig) ausgeschlossen und der weitere Betrieb untersagt werden. Lassen Sie sich im Zweifel vor der Vereinbarung einer Dichtheitsprüfung beraten! 

  5. Jeder Pächter ist selbst verantwortlich sich rechtzeitig für einen Termin zur Entleerung bzw. für die Dichtheitsprüfung seiner Grube zu kümmern.

 

Hinweise zur Entleerung der Gruben durch die SAE:

  • Zum Abfuhrtag fährt die SAE termingerecht mit geeigneten Fahrzeugen in die Anlage. Die SAE hat das Recht die Einfahrt abzubrechen, wenn dringende Gründe sie an der Ausführung der Arbeiten hindern.

Beispiele: Nichtbefahrbarkeit der Wege infolge starker Nässe und aufgeweichtem Boden, fehlendes Lichtraumprofil durch nicht geschnittene Hecken, verschlossene Schranken, fehlende oder stark eingeschränkte Erreichbarkeit der Grube auf der Parzelle

  • Die Pächter haben keinen Anspruch auf eine bevorzugte Reihenfolge.
  • Die Entleerung erfolgt innerhalb des gesamten Zeitfensters.
  • Es ist nicht möglich, die Fahrer vor Ort um Entleerung einer Grube zu bitten, wenn der Pächter sich hierfür nicht rechtzeitig angemeldet hat.
  • Eine Barzahlung vor Ort ist untersagt.
  • Bei der Terminvereinbarung kann abgestimmt werden, dass die Entleerung der Grube in Abwesenheit des Pächters erfolgt.

 

Rechtliche Grundlage zur Abwasserentsorgung in Freizeitanlagen:   Sammelgrubenentsorgung in Freizeitnutzung (PDF-Format)

Informationen zur Abwasserentsorgung: Entsorgung des Abwassers (PDF-Format)

Antrag zum Entleeren des Behälters hier: Auftrag zur Entleerung (PDF-Format)

Informationen zur Dichtheitsprüfung: Informationsblatt (PDF-Format)

Allgemeinverfügung Dichtheitsprüfung: Allgemeinverfügung (PDF-Format) 

 

Neubau einer abflusslosen Fäkaliengrube

Folgende Verfahrensweise ist bitte zu beachten:

  • Bitte lassen Sie sich vor Kauf und Umsetzung durch die Mitarbeiter der SAE beraten:   Tel: 0385 / 633-4437
  • Antrag zur Errichtung einer Sammelgrube ausgefüllt per E-Mail oder per Post bei der SAE einreichen:    Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Den Antrag finden auf Erlaubnis finden Sie hier als Download.

  • Kauf eines Abwassersammelbehälters mit DIBT-Zulassung in gewünschter Art und Größe
  • Einbau des Behälters nach Herstellervorschrift und örtlichen Gegebenheiten  (hilfreich:  erstellen Sie Fotos während des Baufortschrittes)
  • Dichtheitsprüfung durch den Kreisverband (Tel: 0385 / 712265) oder autorisiertes Unternehmen (z.B. WAG Schwerin)
  • Vereinbarung eines Abnahmetermins mit der SAE (Tel: 0385 / 633-4437) und Abnahme des Abwassersammelbehälters durch die SAE vor Ort
  • Danach Inbetriebnahme des Behälters, Entleerungstermine finden Sie auf der Homepage der SAE bzw. hier.    

 

Extra Punkt Abfuhrtermine

Termine für das Entleeren der abflusslosen Sammelgruben (SG) über die SAE in 2024


Termin                 Wochentag        Datum                 Uhrzeit                                 Anzahl

Termin 1              Mittwoch            17.04.2024          12:00 - 16:00 Uhr            10 SG / Gärten

Termin 2              Freitag                  24.05.2024          10:00 - 16:00 Uhr            10 SG / Gärten

Termin 3              Montag               17.06.2024          08:00 - 12:00 Uhr            10 SG / Gärten

Termin 4              Freitag                  26.07.2024          08:00 - 12:00 Uhr            15 SG / Gärten

Termin 5              Dienstag              27.08.2024          08:00 - 16:00 Uhr            10 SG / Gärten

Termin 6              Dienstag              01.10.2024          12:00 - 16:00 Uhr            10 SG / Gärten

Termin 7              Donnerstag        24.10.2024          08:00 - 16:00 Uhr              5 SG / Gärten

 

Terminvereinbarung:    per Telefon:        0385 / 633-4447

                                        per EMail:           Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Geschäftszeiten:             Mo – Do:             08:00 – 11:00 Uhr  sowie   13:00 – 16:00 Uhr

                                               Fr:                          08:00 – 11:00 Uhr 

 

Benötigte Angaben zur Terminvereinbarung:

  • Kundennummer (sofern vorhanden)
  • Name und Anschrift des Pächters
  • Name des Kleingartenvereins
  • Lage des Gartens (Weg, Parzellennummer)
  • Mengenangabe in Liter oder Kubikmeter
  • Aussage, ob Sie am Abfuhrtag im Garten anwesend sind