Hunde und Katzen, die sich zeitweilig mit der Kleingärtnerin/dem Kleingärtner in der Gartenanlage befinden, dürfen, unabhängig von der Art und Größe, nicht frei auf Wegen und Plätzen herumlaufen. Es gilt der Leinenzwang. Sie sind von Spielplätzen fernzuhalten.

Verunreinigungen durch Kot sind durch die Tierhalterin/den Tierhalter sofort zu entfernen. Verstöße gegen die Regeln können zum Platzverweise der Tiere aus der Kleingartenanlage führen.

Das Errichten eines Hundezwingers ist nicht gestattet.

Die Unterbringung von Hunden und Katzen in Abwesenheit der Pächterin/des Pächters oder seiner Angehörige ist untersagt.

Mitgebrachte Haustiere dürfen beim Verlassen der Kleingartenanlage nicht im Kleingarten verbleiben. Für Schäden, die ein Tier verursacht, haftet neben dem Halter derjenige, der die tatsächliche Gewalt über das Tier ausübt. Das Füttern von fremden Katzen ist in der Kleingartenanlage untersagt.

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