An Hauptwegen sind geschnittene Hekcen mit einer maximalen Höhe von 1,8 m und 0,5 m Breite, an Zwischenwegen mit einer maximalen Höhe von 1,5 m und am Außenzaun mit einer maximalen Höhe von 2,5 m gestattet.

Hecken zwischen den Gärten sind mit einer maximalen Höhe von 1,0 m zulässig.

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