Jede Pächterin/jeder Pächter ist verpflichtet, sich entsprechend den Beschlüssen der Mitgliederversammlung des Vereins an Gestaltung, Pflege, Einhaltung, Um- und Neubau bzw. Ersatz von gemeinschaftlichen Einrichtungen durch finanzielle Umlagen und persönliche Arbeitsleistung zu beteiligen.

Sofern Du eine Frage hast, die Du Dir nicht selbstständig mit unseren FAQ, häufig gestellte Fragen, beantworten konntest, so schreibe uns eine E-Mail an kontakt@wiesengrund-ev.de, um Deine Frage zu stellen. Wir werden diese möglichst schnell beantworten.