Auf Vorschlag des Landesverbandes der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e.V. hat sich das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes entschieden, der immer älter werdenden KleingärtnerInnengeneration auch noch im hohen Alter und bei erheblichen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Bewirtschaftung ihrer Parzellen als „Seniorengarten“ zu ermöglichen.
Der Status „Seniorengarten“ wird auf schriftlichen Antrag an den Vorstand der Anlage gewährt. Dabei handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen.
Der Status „Seniorengarten“ kann an Pächter vergeben werden, bei denen körperliche und gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen, die eine kleingärtnerische Bewirtschaftung im Sinne des Pachtvertrages und der “Richtlinie über die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit“ in vollem Umfang nicht mehr zulassen. Bei zwei Pächtern in einem Garten müssen beide PächterInnen die Bedingungen erfüllen.
Der Status „Seniorengarten“ kann auch an Pächter vergeben werden deren gesundheitlicher Zustand für einen längeren Zeitraum erheblich beeinträchtigt ist und dadurch eine allseitige kleingärtnerische Nutzung und Bewirtschaftung nicht mehr gewährleistet ist.
Der Status „Seniorengarten“ wird jährlich durch den Vorstand der Anlage neu begutachtet. Die Behinderung der antragstellenden Person muss mindestens 70 % betragen und er/sie muss 75 Jahre alt sein.
Gärten, die den Status „Seniorengarten“ tragen, unterliegen nicht der Drittelregelung gemäß der „Richtlinie über die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit und finden bei der Beurteilung der Kleingartenanlage über die „Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit“ keine Berücksichtigung.
Die Kennzeichnung eines Seniorengartens erfolgt mittels einer Plakette.
Bei Neuverpachtung der Parzelle entfällt der Status „Seniorengarten“.