Nach Zustimmung des Vorstandens, darf ein freistehendes Kleingeweächshaus bzw. Frühbeetkästen errichtet werden.

Das Gewächshaus darf dabei eine maximale Fläche von 12 m² oder aber 3% der Gartenfläche nicht überschreiten. Die Höhe ist auf maximal 2,5 m begrenzt.

Zudem ist ein Grenzabstand von mindestens 1 m zur benachbarten Parzelle einzuhalten. Im Falle eine zweckfremden Nutzung, sind Geweächshäuser wieder zu entfernen.

Sofern Du eine Frage hast, die Du Dir nicht selbstständig mit unseren FAQ, häufig gestellte Fragen, beantworten konntest, so schreibe uns eine E-Mail an kontakt@wiesengrund-ev.de, um Deine Frage zu stellen. Wir werden diese möglichst schnell beantworten.