Das Errichten ortsfester Badebecken ist nicht gestattet. Transportable Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einem maximalen Fassungsvermögen von 5 m³ und einer maximalen Füllhöhe von 0,5 m, können vom Vorstand während der Gartensaison genehmigt werden.
Chemische Wassewrzusätze sind nicht gestattet.