Das Errichten ortsfester Badebecken ist nicht gestattet. Transportable Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einem maximalen Fassungsvermögen von 5 m³ und einer maximalen Füllhöhe von 0,5 m, können vom Vorstand während der Gartensaison genehmigt werden.

Chemische Wassewrzusätze sind nicht gestattet.

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