Die Bienenhaltung wird in allen Kleingartenanlagen gefördert.

Bienenestände sollten bevorzugt am Rande der Kleingartenanlage aufgestellt werden.

Eine Anhörung der Nachbarn ist vorab vorzunehmen. Bei Bedarf sollte ein Sachverständiger konsultiert werden.

Ausnahemen für die Bienenhaltung in Kleingärten sind nur auf der Grundlage eines Vereinsbeschlusses und mit Zustimmung des Verpächters möglich.

Sofern Du eine Frage hast, die Du Dir nicht selbstständig mit unseren FAQ, häufig gestellte Fragen, beantworten konntest, so schreibe uns eine E-Mail an kontakt@wiesengrund-ev.de, um Deine Frage zu stellen. Wir werden diese möglichst schnell beantworten.