Wir haben Euch an dieser Stelle wichtige Informationen zusammengestellt, damit im Falle eines beabsichtigten Pächterwechsels nichts schief gehen kann.
Wir weisen auch noch einmal gesondert darauf hin, dass im Falle eines Pächterwechsels die Verpflichtung zur Schätzung des Wertes des Kleingartens durch den Kreisverband besteht. Anfallende Kosten sind durch die PächterInnen zu tragen. Sämtliche Anfragen für Wertermittlungen werden ausschließlich über den Kreisverband Schwerin e.V. abgewickelt. Aus diesem Grund bitten wir, für etwaige Anfragen die folgende Kontaktadresse zu nutzen: info@gartenfreunde-schwerin.de oder telefonisch unter 0385/712265.
Diese Maßnahme dient einer besseren Koordination der Wertermittler und soll ermöglichen, Termine so zeitnah wie möglich anbieten zu können.
Aus gegebenem Anlass möchte der Vorstand in Erinnerung bringen, dass satzungsgemäß ein Pächterwechsel nur unter vorheriger Einbeziehung des Vorstandes erfolgen kann. Es besteht das Risiko, dass der Vorstand sich veranlasst sieht, neuer PächterInnen nicht in den Verein aufzunehmen.
Prinzipiell verfolgt der Vorstand das Ziel, dass alle PächterInnen in der Lage und auch Willens sind, ihren Kleingarten in einem satzungsgerechten Zustand zu bewirtschaften und sich harmonisch in das Vereinsleben einzubringen.


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