Die SAE hat hat uns die geänderte Abwassergebührensatzung zukommen lassen. Den für alle Pächterinnen und Pächter relevanten Auszug finden sie unten zum Download.
Kategorie: Aktuelles
Alle Beiträge, welche dieser Kategorie zugewiesen werden, erscheinen auf der Startseite. Dabei werden die neuesten Beiträge zuerst angezeigt.
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Abfuhrtermine 2026
Die Abfuhrtermine für das Jahr 2026 sind da und können hier bequem als PDF-Dokument eingesehen werden.
Datei zum Download
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Unterstützung im Verein
Wir als Verein benötigen dringend Unterstützung im Vorstand.
Lest hier, wo konkret der Bedarf besteht und wo Ihr Euch im Sinne der Gemeinschaft engagieren könnt.
Wasserwart oder jemand mit vertieften Kenntnissen Verantwortlichkeit liegt hierbei zum einen beim Wasser an- und abstellen. Aber auch als Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Wasser und Wasserleitung. Elektriker oder jemand mit vertieften Kenntnissen Wir benötigen mehrere Hände um das Thema Stromversorgung auf der Koppel und langfristig für den Verein sicherzustellen. Unterstützung für den Kassenwart Rechnungserstellung, -prüfung oder anderweitige Kenntnisse zum Thema Finanzen werden gerne entgegen genommen. Hierbei wird der bereits vorhandene Kassenwart Christian H. tatkräftig und ganzjährig unterstützt. Bereichsleiter*in Alles steht und fällt mit einem gut eingeteilten Bereich. Hauptansprechpartner*innen sind hierbei die Bereichsleiter*innen. Folgende Bereiche haben KEINEN Bereichsleiter: 1, 2, 3, 6 und 9 Selbstverständlich wird es Aufwandsentschädigungen geben. Wenn Ihr Euch angesprochen fühlt, meldet Euch bitte umgehend beim Vorstand per E-Mail: kontakt@wiesengrund-ev.de.
Wir bedanken uns bereits jetzt für Eure Bereitschaft uns zu unterstützen.
Euer Vorstand
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Befahren der Anlage verboten
Achtung! Der kleine Weg nördlich der Gärten 77 bis 81 wird für das Befahren mit dem Auto/Transporter etc. ab sofort gesperrt.
Hintergrund sind die Wasserrohrbrüche, zu welchen es in den letzten Jahren in diesem Bereich mehrfach gekommen ist.
Auch aktuell liegt wieder ein Schaden an der Leitung vor. Das Wasser muss daher bis zur Reparatur abgestellt werden.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
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Jetzt abonnieren: Unser WhatsApp Kanal
Über unseren neuen WhatsApp Kanal machen wir es Euch nun noch einfacher, über die wichtigsten Themen rund um das Geschehen in unserem Verein auf dem Laufenden zu bleiben.
So informieren wir Euch ab sofort auch dort über wichtige anstehende Termine und Vorkommnisse. Beispielsweise ordentliche und außerordentliche Garteneinsätze und Störungen in der Energie- sowie Wasserversorgung.
Scanne mit deinem Smartphone einfach folgenden QR-Code, tritt dem WhatsApp Kanal bei und klicke die Glocke, um über neue Beiträge informiert zu werden.

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Informationen zur Dichtheitsprüfung
Die Dichtheitsprüfung Ihres Sammelbehälters ist 2024/2025 abgelaufen oder wird in den kommenden Jahren fällig? Lesen Sie bitte weiter.
In diesem Jahr sind alle PächterInnen, bei denen eine Dichtheitsprüfung ansteht, aufgefordert, Termine direkt beim Prüfer Hr. Alex zu anfragen. Herrn Alex erreichen Sie telefonisch unter der Nummer 0159 076 980 14. Empfehlung: 1-3 Tage vor den Abfahrterminen.
Die Kosten für die Dichtheitsprüfung belaufen sich auf circa 80 Euro (Stand: April 2024). Bitte beachtet, dass nur zugelassene Behälter geprüft werden.
Art des AW-Sammelbehälters Handlungsempfehlung mit der SAE abgestimmt: Gemauerte Grube Anmeldung zur neuen Dichtheitsprüfung versenkte Fässer Anmeldung zur neuen Dichtheitsprüfung Gitterbox (IBC-Container) eingegraben oder oberirdisch nicht zugelassen, wird nicht geprüft, wird nicht entleert – Neubau AW-Sammelbehälter * Sonstiger Sammelbehälter oberirdisch nicht zugelassen, wird nicht geprüft, wird nicht entleert – Neubau AW-Sammelbehälter * gemauerte Grube bei Prüfung durchgefallen Sanierung und Anmeldung zur neuen Dichtheitsprüfung versenkte Fässer bei Prüfung durchgefallen wenn möglich Sanierung, sonst Neubau AW-Sammelbehälter * Sammelbehälter mit DIBT-Zertifikat Anmeldung zur neuen Dichtheitsprüfung Darüber hinaus: Chemietoilette in der Anlage nicht zugelassen (Vorgabe Kreisverband) Trocken-WC, Kompost-Toilette nur genehmigungsfähig ohne Wasseranschluss in der Laube (wird vor Ort durch SAE geprüft) * Neubau AW-Sammelbehälter: es dürfen nur Fäkalienbehälter mit DIBT-Zulassung in Betrieb gesetzt werden!
Kaufen Sie keine Regenwasserbehälter oder sonstige Behälter anderer Einsatzgebiete. Beachten Sie dringend vor Kauf und Aufstellung die Hinweise und Vorgaben des Herstellers. Berücksichtigen Sie ggf. den Erddruck, Verkehrslasten und den Auftrieb. Der Vorstand empfiehlt insbesondere im Bereich “Wiese“ unserer Anlage eine oberirdische Aufstellung um die Mühen der Baugrube und Probleme des Auftriebes zu vermeiden.
Sie benötigen immer eine Abnahme des Behälters durch die SAE – im Zweifel lassen Sie sich im Vorfeld bei der SAE beraten: Telefon: 0385 / 6334437
Bei Interesse melden Sie sich beim Vorstand zwecks Abstimmung einer Sammelbestellung DIBT-Behälter.
Einen Flyer, welcher passend zum Thema durch die WAG herausgegeben wurde, finden Sie hier zum Download – Flyer herunterladen (PDF)
Lesen Sie bitte auch hier die Hinweise zur Abwasserentsorgung in unserer Anlage.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
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Informationen zum Umfang mit Cannabis
Nach Inkrafttreten des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis stellt sich die Frage, wie der Anbau von Cannabis in Kleingartenanlagen geregelt wird. Die Antwort finden Sie hier.
Das Wichtigste vorab: Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen ist auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt.
Der Anbau der vielzitierten 3 Pflanzen ist nämlich lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig, außer bei bestandsgeschützter Wohnnutzung (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG), welche in unserer Kleingartenanlage nicht gegeben ist.
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Engagiere dich
Für die Bereiche 1, 2, 3/4 werden dringend Bereichsleitende gesucht.
Ist bei Dir Interesse vorhanden, sich im Rahmen dieser Funktion in unserem Verein zu engagieren, melde Dich gern telefonisch oder via E-Mails (kontakt@wiesengrund-ev.de) bei uns.
Wichtig! Sollte sich niemand aus dem Bereich finden, der dieses Amt übernimmt, steht allen Mitgliedern der Bereiche die monatliche Sprechstunde des Vorstandes zu Verfügung, um ihre Anliegen zu besprechen. Die Termine findet Ihr unter „Der Verein“ / „Termine 2024“.
Du möchtest mehr über die Aufgaben der einzelnen Funktionen in unserem Verein erfahren? – Wir gern einen Blick in unseren Geschäftsverteilungsplan. Diesen findest Du hier als PDF-Dokument unten angefügt als Download.
Dokumente zum Download
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Informationen zum Pächterwechsel
Wir haben Euch an dieser Stelle wichtige Informationen zusammengestellt, damit im Falle eines beabsichtigten Pächterwechsels nichts schief gehen kann.
Wir weisen auch noch einmal gesondert darauf hin, dass im Falle eines Pächterwechsels die Verpflichtung zur Schätzung des Wertes des Kleingartens durch den Kreisverband besteht. Anfallende Kosten sind durch die PächterInnen zu tragen. Sämtliche Anfragen für Wertermittlungen werden ausschließlich über den Kreisverband Schwerin e.V. abgewickelt. Aus diesem Grund bitten wir, für etwaige Anfragen die folgende Kontaktadresse zu nutzen: info@gartenfreunde-schwerin.de oder telefonisch unter 0385/712265.
Diese Maßnahme dient einer besseren Koordination der Wertermittler und soll ermöglichen, Termine so zeitnah wie möglich anbieten zu können.
Aus gegebenem Anlass möchte der Vorstand in Erinnerung bringen, dass satzungsgemäß ein Pächterwechsel nur unter vorheriger Einbeziehung des Vorstandes erfolgen kann. Es besteht das Risiko, dass der Vorstand sich veranlasst sieht, neuer PächterInnen nicht in den Verein aufzunehmen.
Prinzipiell verfolgt der Vorstand das Ziel, dass alle PächterInnen in der Lage und auch Willens sind, ihren Kleingarten in einem satzungsgerechten Zustand zu bewirtschaften und sich harmonisch in das Vereinsleben einzubringen.
Dokumente zum Download
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Gartenordnung & Satzung
Nachfolgend findet Ihr die Entwürfe der neuen Kleingartenordnung und Satzung zur Ansicht, über welche wir in der anstehenden Mitgliederversammlung im August 2023 abstimmen werden.
Erst nach Zustimmung der Mitgliederversammlung und des Amtsgerichtes werden die Dokumente wirksam und dann dauerhaft auf der Homepage hinterlegt.
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