Kleingartenanlage Wiesengrund e.V.

Autor: admin

  • Informationen zum Pächterwechsel

    Wir haben Euch an dieser Stelle wichtige Informationen zusammengestellt, damit im Falle eines beabsichtigten Pächterwechsels nichts schief gehen kann.

    Wir weisen auch noch einmal gesondert darauf hin, dass im Falle eines Pächterwechsels die Verpflichtung zur Schätzung des Wertes des Kleingartens durch den Kreisverband besteht. Anfallende Kosten sind durch die PächterInnen zu tragen. Sämtliche Anfragen für Wertermittlungen werden ausschließlich über den Kreisverband Schwerin e.V. abgewickelt. Aus diesem Grund bitten wir, für etwaige Anfragen die folgende Kontaktadresse zu nutzen: info@gartenfreunde-schwerin.de oder telefonisch unter 0385/712265.

    Diese Maßnahme dient einer besseren Koordination der Wertermittler und soll ermöglichen, Termine so zeitnah wie möglich anbieten zu können.

    Aus gegebenem Anlass möchte der Vorstand in Erinnerung bringen, dass satzungsgemäß ein Pächterwechsel nur unter vorheriger Einbeziehung des Vorstandes erfolgen kann. Es besteht das Risiko, dass der Vorstand sich veranlasst sieht, neuer PächterInnen nicht in den Verein aufzunehmen.

    Prinzipiell verfolgt der Vorstand das Ziel, dass alle PächterInnen in der Lage und auch Willens sind, ihren Kleingarten in einem satzungsgerechten Zustand zu bewirtschaften und sich harmonisch in das Vereinsleben einzubringen.


    Dokumente zum Download

  • Gartenordnung & Satzung

    Nachfolgend findet Ihr die Entwürfe der neuen Kleingartenordnung und Satzung zur Ansicht, über welche wir in der anstehenden Mitgliederversammlung im August 2023 abstimmen werden.

    Erst nach Zustimmung der Mitgliederversammlung und des Amtsgerichtes werden die Dokumente wirksam und dann dauerhaft auf der Homepage hinterlegt.



    Dokumente zum Download

  • Parken im Zufahrtsbereich

    Dringende Bitte, was das Parken von Fahrzeugen auf dem Zufahrtsweg zur Neumühler Bauhütte betrifft.

    Die Zufahrt für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge ist Tag und Nacht sicherzustellen. Dies ist im Interesse von uns allen.

    Es sind diverse Parkplätze in den Anlagen vorhanden. Insbesondere gilt dies für größere Fahrzeuge und Transporter.

    Vielen Dank für das Verständnis.

  • Informationen zum Gartenkraftwerk

    Durch die stetig steigenden Strompreise, kamen vermehrt Fragen zu Solaranlagen in Kleingartenanlagen auf. Hier finden Sie entsprechende Informationen.

    Der KGV „Kastanienweg e.V.“ hat nach Gesprächen mit den Stadtwerken Schwerin, dem Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin e.V., dankbarer Weise folgende Hinweise zum Betrieb von Balkon-/Gartenkraftwerken zur Verfügung gestellt.

    Hinweise zum Betreiben eines „Balkon- bzw. Gartenkraftwerks“ in Kleingartenvereinen


    Begriffsdefinition


    Als Balkon- oder Gartenkraftwerk werden Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) als steckfertige Plug & Play Systeme bezeichnet, die eine maximale Ausgangsleistung von 600 W besitzen.


    Anmeldung eines Gartenkraftwerkes


    Vom Gesetzgeber sind unter 1. genannte PV-Anlagen in drei Schritten anzumelden:

    • Genehmigung vom Vermieter oder Verpächter einholen
    • Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber
    • Eintragung der PV-Anlagen im Marktdatenstammregister (MaStR) bei der Bundesnetzagentur


    Warum ist eine Baugenehmigung im Kleingartenverein notwendig?
    Beim Aufstellen, Montieren und Betreiben eines Gartenkraftwerkes in einem Kleingarten sind bzgl. des Aufstellens und Montierens gleiche Regeln zu beachten wie bei dem Aufstellen eines Kleingewächshauses (z.B. Abstände zur Gartengrenze). Hinzu kommt die Besonderheit der Windlast der PV-Module. Die PV-Module müssen mit dafür ausgelegten Befestigungs-Sets montiert werden, damit im Sturmfall keine Schäden entstehen. Ebenso ist in dem Kleingarten, in dem ein Gartenkraftwerk betrieben werden soll, der bisherige Wechselstromzähler in einen digitalen Zweirichtungszähler (z.B. WS100-1942) bzw. in einen digitalen Energiezähler mit Rücklaufsperre (z.B. WS50-1221) durch einen Fachinstallateur zu tauschen. Die Zählerdaten ALT, NEU sind dem Vorstand nach erfolgtem Tausch der Elektrozähler mitzuteilen.


    Verfahren von Antragstellung bis zur Betriebserlaubnis


    Der Gartenfreund, der ein Gartenkraftwerk in seinem Kleingarten betreiben möchte, stellt einen Bauantrag an den Vorstand. Hierzu gehören:

    • Skizze mit dem Aufstellungs- bzw. Montageort
    • Genaue Bezeichnung der Anlage, ggfls. Bezugsquelle zur Überprüfung der Normen-Konformität (Sicherheit der Anlage, bei Überschussproduktion speist die Anlage in das Leitungsnetz des Kleingartenvereins ein)
    • Jetzt erfolgt erst die Baugenehmigung mit oder ohne Auflagen durch den Vorstand
    • Nachweis der Anmeldung beim Netzbetreiber; der NGS-Netzgesellschaft Schwerin an den Vorstand
    • Nachweis der Eintragung der Anlage im Marktdatenstammregister bei der Bundesnetzagentur an den Vorstand
    • Kontrolle der fachgerechten Montage und des Verplombens des neuen Elektrozählers durch den Vorstand
    • Freigabe der Betriebserlaubnis des Gartenkraftwerkes im Kleingartenverein durch den Vorstand Zustimmung vom Messstellenbetreiber Stadtwerke Schwerin

    Diese beschriebene Vorgehensweise wurde mit dem Messstellenbetreiber Stadtwerke Schwerin abgestimmt und ist von diesem empfohlen worden.


    Informationen zum Gartenkraftwerk