Durch die stetig steigenden Strompreise, kamen vermehrt Fragen zu Solaranlagen in Kleingartenanlagen auf. Hier finden Sie entsprechende Informationen.
Der KGV „Kastanienweg e.V.“ hat nach Gesprächen mit den Stadtwerken Schwerin, dem Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin e.V., dankbarer Weise folgende Hinweise zum Betrieb von Balkon-/Gartenkraftwerken zur Verfügung gestellt.
Hinweise zum Betreiben eines „Balkon- bzw. Gartenkraftwerks“ in Kleingartenvereinen
Begriffsdefinition
Als Balkon- oder Gartenkraftwerk werden Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) als steckfertige Plug & Play Systeme bezeichnet, die eine maximale Ausgangsleistung von 600 W besitzen.
Anmeldung eines Gartenkraftwerkes
Vom Gesetzgeber sind unter 1. genannte PV-Anlagen in drei Schritten anzumelden:
- Genehmigung vom Vermieter oder Verpächter einholen
- Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber
- Eintragung der PV-Anlagen im Marktdatenstammregister (MaStR) bei der Bundesnetzagentur
Warum ist eine Baugenehmigung im Kleingartenverein notwendig?
Beim Aufstellen, Montieren und Betreiben eines Gartenkraftwerkes in einem Kleingarten sind bzgl. des Aufstellens und Montierens gleiche Regeln zu beachten wie bei dem Aufstellen eines Kleingewächshauses (z.B. Abstände zur Gartengrenze). Hinzu kommt die Besonderheit der Windlast der PV-Module. Die PV-Module müssen mit dafür ausgelegten Befestigungs-Sets montiert werden, damit im Sturmfall keine Schäden entstehen. Ebenso ist in dem Kleingarten, in dem ein Gartenkraftwerk betrieben werden soll, der bisherige Wechselstromzähler in einen digitalen Zweirichtungszähler (z.B. WS100-1942) bzw. in einen digitalen Energiezähler mit Rücklaufsperre (z.B. WS50-1221) durch einen Fachinstallateur zu tauschen. Die Zählerdaten ALT, NEU sind dem Vorstand nach erfolgtem Tausch der Elektrozähler mitzuteilen.
Verfahren von Antragstellung bis zur Betriebserlaubnis
Der Gartenfreund, der ein Gartenkraftwerk in seinem Kleingarten betreiben möchte, stellt einen Bauantrag an den Vorstand. Hierzu gehören:
- Skizze mit dem Aufstellungs- bzw. Montageort
- Genaue Bezeichnung der Anlage, ggfls. Bezugsquelle zur Überprüfung der Normen-Konformität (Sicherheit der Anlage, bei Überschussproduktion speist die Anlage in das Leitungsnetz des Kleingartenvereins ein)
- Jetzt erfolgt erst die Baugenehmigung mit oder ohne Auflagen durch den Vorstand
- Nachweis der Anmeldung beim Netzbetreiber; der NGS-Netzgesellschaft Schwerin an den Vorstand
- Nachweis der Eintragung der Anlage im Marktdatenstammregister bei der Bundesnetzagentur an den Vorstand
- Kontrolle der fachgerechten Montage und des Verplombens des neuen Elektrozählers durch den Vorstand
- Freigabe der Betriebserlaubnis des Gartenkraftwerkes im Kleingartenverein durch den Vorstand Zustimmung vom Messstellenbetreiber Stadtwerke Schwerin
Diese beschriebene Vorgehensweise wurde mit dem Messstellenbetreiber Stadtwerke Schwerin abgestimmt und ist von diesem empfohlen worden.
Informationen zum Gartenkraftwerk