Die Eichgültigkeitsdauer beträgt 6 Jahre. Die Wasseruhren müssen dann eigenständig durch die Pächterinnen und Pächter getauscht werden. Der Tausch ist unter Angabe der alten Zählernummer, dessen letzten Standes sowie der neuen Zählernummer sowie dessen Standes an den Verein zu melden. Die Angaben sind durch ein Foto der Zähler zu belegen.

