• Wichtig!

      Am 28. März 2026 wird in unserer Kleingartenanlage um 10 Uhr das Wasser wieder angestellt. Alle Pächterinnen und Pächter müssen sicherstellen, dass bis dahin alle Wasserhähne etc. zugedreht sind. Da nach einem Winter Schäden nie auszuschließen sind, empfehlen wir allen zu der Zeit vor Ort zu sein.

Ist es möglich, ein Kleingewewächshaus/einen Frühbeetkasten aufzustellen?

Nach Zustimmung des Vorstandens, darf ein freistehendes Kleingeweächshaus bzw. Frühbeetkästen errichtet werden.

Das Gewächshaus darf dabei eine maximale Fläche von 12 m² oder aber 3% der Gartenfläche nicht überschreiten. Die Höhe ist auf maximal 2,5 m begrenzt.

Zudem ist ein Grenzabstand von mindestens 1 m zur benachbarten Parzelle einzuhalten. Im Falle eine zweckfremden Nutzung, sind Geweächshäuser wieder zu entfernen.