• Achtung! Informationen zum nächsten Arbeitseinsatz

      Der nächste Arbeitseinsatz ist für 25. April 2026 von 10 bis voraussichtlich 13 Uhr geplant. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung.

Ist es möglich, ein Kleingewewächshaus/einen Frühbeetkasten aufzustellen?

Nach Zustimmung des Vorstandens, darf ein freistehendes Kleingeweächshaus bzw. Frühbeetkästen errichtet werden.

Das Gewächshaus darf dabei eine maximale Fläche von 12 m² oder aber 3% der Gartenfläche nicht überschreiten. Die Höhe ist auf maximal 2,5 m begrenzt.

Zudem ist ein Grenzabstand von mindestens 1 m zur benachbarten Parzelle einzuhalten. Im Falle eine zweckfremden Nutzung, sind Geweächshäuser wieder zu entfernen.