• Wichtig!

      Am 28. März 2026 wird in unserer Kleingartenanlage um 10 Uhr das Wasser wieder angestellt. Alle Pächterinnen und Pächter müssen sicherstellen, dass bis dahin alle Wasserhähne etc. zugedreht sind. Da nach einem Winter Schäden nie auszuschließen sind, empfehlen wir allen zu der Zeit vor Ort zu sein.

Ich möchte einen Pool/ein Kinderplanschbecken im Garten aufstellen. Was muss ich beachten?

Das Errichten ortsfester Badebecken ist nicht gestattet. Transportable Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einem maximalen Fassungsvermögen von 5 m³ und einer maximalen Füllhöhe von 0,5 m, können vom Vorstand während der Gartensaison genehmigt werden.

Chemische Wassewrzusätze sind nicht gestattet.