• Aufgepasst!

      Der Versand der Jahresabrechnung erfolgt erst nach den kommenden Arbeitseinsätzen, Damit alle noch die Chance haben, 7 Pflichtstunden zu erfüllen. Jede nicht geleistete Stunde kostet 50 €. Auch wer seine Stunden bereits voll hat, wird um zusätzliche Unterstützung gebeten, damit wir die Arbeiten auf der Koppel rechtzeitig vor dem Frost schaffen.

Wann darf ich meine Hecken (nicht) schneiden?

Hecken sind ordnungsgemäß zu pflegen und unter Beachtung des Vogelschutzes zu schneiden. Der Pflege- oder Formschnitt ist über die gesamt Gartensaison möglich.

Allerdings verbietet es das Bundesnaturschutzgesetz, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken „abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen“, also knapp über dem Boden zu kappen. Das gilt auch für „lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“.