• Wichtig!

      Am 28. März 2026 wird in unserer Kleingartenanlage um 10 Uhr das Wasser wieder angestellt. Alle Pächterinnen und Pächter müssen sicherstellen, dass bis dahin alle Wasserhähne etc. zugedreht sind. Da nach einem Winter Schäden nie auszuschließen sind, empfehlen wir allen zu der Zeit vor Ort zu sein.

Wie sind die Ruhezeiten in der Kleingartenanlage?

Die Kleingärtnenden sind verpflichtet, auf Einhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit bei sich und den Angehörigen und Gästen zu achten.

Jegliche die Nachbarn belästigende oder den Erholungswert beeinträtigende andauernde Geräuschverursachung hat zu unterbleiben.

Feierlichkeiten sind in nachbarschaftlichem Einvernehmen durchzuführen.

Geräuschverursachende Gartengeräte (z. B. Rasenmäher, -trimmer, -kantenschneider, Heckenscheren, Kettensägen, Schredder, Vertikutierer, Motorhacken) oder geräuschverbreitende Arbeiten im Garten (z. B. genehmigte Bauarbeiten) können während der Hauptnutzungszeit (1. April bis 30. Septemer) nur werktags von 7 bis 13 Uhr und von 15 bis 20 Uhr benutzt bzw. durchgeführt werden. Außerhalb der Hauptnutzungszeit kann die Mittagsruhe entfallen.