• Achtung! Informationen zum nächsten Arbeitseinsatz

      Der nächste Arbeitseinsatz ist für 25. April 2026 von 10 bis voraussichtlich 13 Uhr geplant. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung.

Wem muss ich Zutritt zu meinem Kleingarten/meiner Parzelle gewähren?

Dem Vorsitzenden, einem von ihm beauftragten oder der bereichsleitenden Person sowie Beauftragten von Behörden ist der Zutritt zum Garten, nach Ankündigung, zu gestatten.

Bei erkennbaren oder vermuteten Störungen oder Unregelmäßigkeiten (z. B. Schäden an der Wasserleitung, Einbruch) ist der Zutritt auch in Abwesenheit der betreffenden Kleingärtnerin/des betreffenden Kleingärtners gestattet.