• Wichtig!

      Am 28. März 2026 wird in unserer Kleingartenanlage um 10 Uhr das Wasser wieder angestellt. Alle Pächterinnen und Pächter müssen sicherstellen, dass bis dahin alle Wasserhähne etc. zugedreht sind. Da nach einem Winter Schäden nie auszuschließen sind, empfehlen wir allen zu der Zeit vor Ort zu sein.

Wem muss ich Zutritt zu meinem Kleingarten/meiner Parzelle gewähren?

Dem Vorsitzenden, einem von ihm beauftragten oder der bereichsleitenden Person sowie Beauftragten von Behörden ist der Zutritt zum Garten, nach Ankündigung, zu gestatten.

Bei erkennbaren oder vermuteten Störungen oder Unregelmäßigkeiten (z. B. Schäden an der Wasserleitung, Einbruch) ist der Zutritt auch in Abwesenheit der betreffenden Kleingärtnerin/des betreffenden Kleingärtners gestattet.